Nicht nur in Österreich: Für diese Vergehen kann auch in Kroatien das Auto dauerhaft beschlagnahmt werden!

Seit März 2024 kennt man es von Österreich: Wer extrem rast, muss damit rechnen, dass sein Auto an Ort und Stelle beschlagnahmt und im schlimmsten Fall versteigert wird. Auch in Deutschland kann der Traumwagen bei illegalen Straßenrennen schnell auf dem Hof der Polizei landen.
Doch wer glaubt, dass im beliebten Urlaubsland Kroatien lockerere Regeln herrschen, irrt sich gewaltig. Auch die kroatische Verkehrspolizei greift bei schweren Vergehen extrem hart durch. Die ultimative Strafe für unbelehrbare Verkehrssünder ist auch an der Adria: die dauerhafte Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Wie kompromisslos die Behörden dabei vorgehen, zeigte ein Bericht des kroatischen Senders RTL Danas. In einem Interview machte Dalibor Majsec, der stellvertretende Leiter der II. Verkehrspolizeistation in Zagreb, unmissverständlich klar: „In extremen Situationen fordern wir immer die Höchststrafe – eine Gefängnisstrafe und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.“
Doch für welche Vergehen genau wird das Auto in Kroatien eingezogen? Und gilt das auch für Urlauber mit ausländischem Kennzeichen? Hier sind die wichtigsten Antworten für deinen nächsten Roadtrip in den Süden.

Die „Rote Liste“: Welche Vergehen zur Beschlagnahmung führen

Während in Österreich vor allem extreme Geschwindigkeitsübertretungen im Fokus der Beschlagnahmung stehen und in Deutschland Straftaten wie illegale Rennen den Ausschlag geben, ist das kroatische Gesetz breiter aufgestellt. Das kroatische Straßenverkehrssicherheitsgesetz stuft das Auto bei bestimmten schweren Delikten schlichtweg als „Tatwerkzeug“ ein.

Wie Verkehrspolizist Majsec im RTL-Bericht betonte, richtet sich diese drastische Maßnahme in Kroatien vor allem gegen unbelehrbare Wiederholungstäter (Personen, die innerhalb von drei Jahren bereits mindestens zweimal wegen eines der folgenden schweren Delikte rechtskräftig verurteilt wurden). Majsec nannte schockierende Beispiele von Fahrern, die trotz entzogenem Führerschein und Bergen an Strafpunkten immer wieder schwerwiegende Unfälle bauten.

Bei diesen Vergehen versteht die kroatische Polizei keinen Spaß:

  • Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wer innerorts (in besiedeltem Gebiet) das Tempolimit um mehr als 50 km/h überschreitet.
  • Alkohol am Steuer (Extremfälle): Fahren mit mehr als 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration.
  • Drogen am Steuer: Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
  • Verweigerung von Tests: Wer sich weigert, einen Alkohol- oder Drogentest durchführen zu lassen.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dies betrifft Fahrer, die noch nie eine Fahrprüfung abgelegt haben.
  • Fahren trotz Fahrverbot: Wer sich ans Steuer setzt, obwohl ihm der Führerschein bereits entzogen wurde (z.B. wegen zu vieler Punkte oder eines temporären Fahrverbots).
  • Geisterfahren: Das Fahren in die falsche Richtung oder das absichtliche Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Ignorieren von roten Ampeln: Das mutwillige, wiederholte Überfahren von roten Ampeln ohne Bremsabsicht.

Wird ein Fahrer erwischt und das System zeigt, dass er wegen dieser Vergehen bereits vorbestraft ist, wird das Fahrzeug laut Polizeiangaben noch vor Ort sichergestellt, bis das Gericht entscheidet.

Der Schock für Touristen: Gilt das auch für Ausländer?

Ein ganz klares Ja. Das kroatische Gesetz macht bei der Verkehrssicherheit absolut keinen Unterschied zwischen Inländern und Ausländern.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die du als Urlauber wissen musst:

  1. Ausländische Kennzeichen schützen nicht: Wenn du als Tourist als Wiederholungstäter bei den oben genannten Vergehen erwischt wirst, kann dein Fahrzeug beschlagnahmt werden – egal, in welchem Land es zugelassen ist.
  2. Es muss nicht dein eigenes Auto sein: Das Gesetz zielt darauf ab, das „Tatwerkzeug“ aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn du dir das Auto eines Freundes, der Eltern oder einen Mietwagen ausleihst und einen dieser schweren Verstöße (als Wiederholungstäter) begehst, wird das Auto beschlagnahmt – obwohl es dir gar nicht gehört! Die Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer ist oft mit einem extrem langwierigen juristischen Kampf verbunden.

Achtung: Die Zoll-Falle bei ausländischen Fahrzeugen

Neben den Verkehrssünden gibt es noch einen weiteren Grund, warum Ausländer in Kroatien ihr Auto verlieren können – und das passiert sogar recht häufig: Das Zollrecht.

Wenn du mit deinem Auto in Kroatien bist, darfst du es niemals einer Person überlassen, die ihren ständigen Wohnsitz in Kroatien hat (z.B. einem kroatischen Bekannten oder Familienmitgliedern vor Ort). Setzt sich ein kroatischer Einwohner ans Steuer deines ausländischen Wagens, wertet der Zoll dies als Steuerhinterziehung und Schmuggel. Das Auto kann sofort beschlagnahmt werden, und es drohen Bußgelder im Tausenderbereich, zuzüglich der Nachzahlung von Steuern und Zöllen.

Info-Kasten: Auto-Beschlagnahmung im 3-Länder-Vergleich

Um die unterschiedliche Herangehensweise der Länder besser zu verstehen, findest du hier die wichtigsten Beschlagnahmungs-Regeln von Österreich, Deutschland und Kroatien im direkten Vergleich:

KriteriumÖsterreichDeutschlandKroatien
Hauptgrund für BeschlagnahmungExtreme Geschwindigkeitsüberschreitungen.Straftaten: Illegale Straßenrennen (auch als einzelner Raser), schwere Gefährdung, Fahren ohne Schein.8 schwere Vergehen (Tempo, > 1,5 Promille, Drogen, Fahren ohne Schein, Geisterfahren etc.).
Tempolimit-Überschreitung> 80 km/h innerorts oder > 90 km/h außerorts (sofortige dauerhafte Abnahme möglich).Keine starre km/h-Grenze. Die Raserei muss juristisch als illegales (Einzel-)Rennen gewertet werden.> 50 km/h innerorts (in Kombination mit Wiederholungstäterschaft).
Rolle von WiederholungstäternFührt bereits bei geringeren Werten (> 60 km/h innerorts / > 70 km/h außerorts) zum dauerhaften Verlust.Nicht zwingend für “Rennen”. Bei beharrlichem Fahren ohne Führerschein wird das Auto aber oft eingezogen.Zwingende Voraussetzung: Täter muss in den letzten 3 Jahren bereits zweimal wegen schwerer Delikte verurteilt worden sein.
Auto gehört nicht dem Fahrer (z. B. Leasing, geliehen)Auto kann nicht versteigert werden. Der Fahrer erhält aber ein lebenslanges Lenkverbot für genau dieses Fahrzeug.Einziehung deutlich schwieriger. Oft nur, wenn der Eigentümer von der Tat wusste oder leichtfertig dazu beigetragen hat.Auto gilt als “Tatwerkzeug” und kann konfisziert werden. Dem Besitzer droht ein langer Rechtsstreit um die Rückgabe.
Gilt für ausländische Fahrer?Ja, auch Fahrzeuge von Touristen können beschlagnahmt werden.Ja, das deutsche Strafrecht gilt für alle Taten im Inland.Ja, kroatische Gesetze machen keinen Unterschied zwischen In- und Ausländern.

Die Beschlagnahmung des Fahrzeugs ist die letzte Konsequenz für Fahrer, die das Leben anderer massiv gefährden und aus vorherigen Strafen nicht gelernt haben. Wer sich im Urlaub an die Regeln hält, hat absolut nichts zu befürchten. Genieße die Fahrt, aber lass den Fuß vom Gas und das Auto stehen, wenn du gefeiert hast!

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde im März 2026 nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und erstellt. Die Rechtslage sowie Bußgelder und Strafmaßnahmen können sich jedoch ändern. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Im Zweifelsfall gelten stets die offiziellen und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder.

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